Nach erfolgreichen Verhandlungen erhalten ab dem 01.01.2025 auch Physiotherapiepraxen pauschale Zuschüsse für Hard- und Software zur Durchführung von Videotherapie.
Ab dem 01.01.2025 übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Kosten für die Hard- und Software für Videotherapie in der Physiotherapie. Die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt. Physiotherapiepraxen können über das GKV-Antragsportal ab Januar 2025 eine Pauschale von 950,- € pro Jahr für die Beschaffung, Wartung und Reparatur geeigneter Hardware (z.B. Tablet, Laptop, Kamera) beantragen. Diese Pauschale kann für die Jahre 2025, 2026 und 2027 beantragt werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis einschließlich 2028 eine jährliche Pauschale von 300,- € für die Anschaffung und den Betrieb geeigneter Software zu beantragen.
Die Software muss von einem vom GKV-Spitzenverband zugelassenen Videodienstanbieter wie z.B. Sprechstunde.Online stammen. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise.
Voraussetzungen für die Antragstellung sind die Abrechnung von telemedizinischen Leistungen im Antragsjahr, das Vorhandensein zugelassener Software und die Abgabe einer Eigenerklärung im Antragsverfahren. Die Nachweise über die Anschaffung der Hardware und Software müssen aus demselben Jahr der Antragstellung stammen. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich. Auf Anforderung müssen die Anschaffungskosten im Rahmen einer Stichprobenüberprüfung nachgewiesen werden.
Jeder zugelassene Leistungserbringer im Sinne des § 124 Absatz 1 SGB V hat Anspruch auf Kostenausgleich, unabhängig davon, ob er an die Telematik angeschlossen ist.
Hier geht es zum GKV-Antragsportal – eine Antragstellung ist ab dem 1.1.2025 möglich.