DVPMG für Heilmittelpraxen: Folgen des Digitalgesetzes
DVPMG kompakt: Welche Pflichten und Chancen das Digitale-Versorgung-Modernisierungs-Gesetz für Heilmittelpraxen bringt - TI, ePA, eVO und Fristen bis 2027.
2026-07-16

Das DVPMG klingt nach Gesetz für Aktenschränke - ist aber das Regelwerk, das deine Praxis in den nächsten Jahren digital umkrempelt. Hier kommt die Kurzfassung, die du wirklich brauchst.
Definition: Was ist DVPMG?
Das DVPMG ist das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz. Es wurde 2021 vom Bundestag verabschiedet und regelt die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, der ePA und damit verbundener Anwendungen. Auch Heilmittelpraxen sind direkt betroffen - vor allem über TI-Pflicht, ePA und elektronische Verordnung.
Hintergrund & rechtlicher Rahmen
Das DVPMG ergänzt das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG, 2019) und das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG, 2020). Es enthält unter anderem:
- Anbindungs-Pflichten an die TI für weitere Heilberufe (inkl. Heilmittel)
- Vorgaben zur ePA und ihrer Weiterentwicklung
- Grundlagen für die elektronische Verordnung (eVO) und Folge-Anwendungen
- Erweiterungen zu KIM, eAU, e-Rezept
Mittlerweile haben Folgegesetze einzelne Fristen verschoben oder konkretisiert. So wurde die TI-Anbindungspflicht für Heilmittelerbringer mehrfach angepasst - aktueller Stand: Pflicht greift gestaffelt, mit Übergangsregelung in 2026 und 2027.
Anwendung im Heilmittel-Praxisalltag
Konkret bedeutet das DVPMG für dich:
- TI-Anschluss: Du brauchst Konnektor, eHBA und SMC-B, um KIM und ePA nutzen zu können. Fehlende Anbindung kann je nach Vertragsstand zu Honorarkürzungen führen.
- ePA: Mit Patient:innen-Freigabe kannst du Befunde lesen und Therapieberichte schreiben.
- eVO: Heilmittel-Verordnungen werden schrittweise digital - perspektivisch über die ePA bzw. KIM zu dir gespielt.
- eAU: Du selbst stellst keine AU aus, profitierst aber indirekt von Datenfluss zwischen Hausärzt:in und Patient:in.
Verwandte Begriffe & Abgrenzung
- DVG: Vorgängergesetz, Schwerpunkt erste Welle Digitalisierung.
- KHZG: Klinik-spezifisch, nicht direkt heilmittelrelevant.
- Digital-Gesetz (DigiG) 2024: regelt ePA-Opt-out-Modell konkret.
Aktuelle Folgegesetze (Stand 2026)
Das DVPMG wurde durch das Digital-Gesetz 2024 und weitere Verordnungen flankiert. Zentrale aktuelle Punkte:
- Verlängerung der TI-Anbindungspflicht für Heilmittelpraxen - vollständige Pflicht je nach Quelle bis Mitte/Ende 2027.
- ePA-Opt-out-Modell seit 2025 aktiv
- Schrittweise Einführung eVO
Für konkrete Fristen prüfe immer den aktuellen Stand beim Bundesgesundheitsministerium oder über deinen Berufsverband. Stand 2026 ändern sich Fristen schneller als so manche Praxis-Software.
Strategische Implikationen für deine Praxis
Wer die TI-Anbindung früh erledigt, hat weniger Stress mit Stichtagen und kann bereits jetzt Honorar-Pauschalen mitnehmen. tinana arbeitet Hand in Hand mit deinem Konnektor und ist gerüstet für ePA-, KIM- und eVO-Anbindung.
Häufige Fragen
Was steht im DVPMG für Therapeut:innen?
Das DVPMG verankert die Anbindung der Heilmittelpraxen an die Telematikinfrastruktur, regelt den Ausbau der ePA und schafft Grundlagen für eVO und KIM. Konkret heisst das: Du brauchst perspektivisch einen TI-Zugang mit eHBA und SMC-B, um digital mit Ärzt:innen, Krankenkassen und Patient:innen zu kommunizieren.
Ist die TI-Pflicht im DVPMG geregelt?
Die TI-Anbindungspflicht ist im DVPMG grundsätzlich angelegt. Konkrete Fristen für Heilmittelpraxen wurden durch Folgegesetze mehrfach angepasst und gestaffelt. Stand 2026 läuft die Übergangsphase, vollständige Pflicht wird je nach Quelle bis Mitte oder Ende 2027 erwartet. Aktuelle Fristen lieferst du dir am besten über Berufsverband oder BMG.
Welche Fristen gelten aktuell für Heilmittelpraxen?
Stand 2026 gibt es gestaffelte Anbindungsfristen. Mit Bonus-Pauschalen werden frühe Anschlüsse belohnt, bei späten Anschlüssen drohen Honorarkürzungen. Genaue Stichtage variieren nach Berufsgruppe und Vertragsstand zwischen GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden. Immer aktuell prüfen, bevor du investierst.
Gibt es Sanktionen bei Nicht-Anbindung?
Ja, mögliche Sanktionen sind Honorarkürzungen oder der Ausschluss aus bestimmten digitalen Versorgungsformen. Das DVPMG selbst nennt keine konkreten Geldbussen, aber die nachfolgenden Verordnungen sehen finanzielle Anreize und Abschläge vor. Wer früh anbindet, profitiert von Pauschalen und vermeidet später Probleme.
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