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    Telematikinfrastruktur

    Die elektronische Patientenakte (ePA) und ihre Rolle in der Heilmittelpraxis

    Was bedeutet ePA für deine Heilmittelpraxis? Zugriff, Schreibrechte, Opt-out und Datenschutz - alles, was Therapeut:innen 2026 zur elektronischen Patientenakte wissen.

    2026-05-26

    ePA in der Heilmittelpraxis

    Seit 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) - es sei denn, sie widersprechen. Für Heilmittelpraxen heisst das: Du wirst in den nächsten Jahren immer öfter mit der ePA arbeiten. Hier kommt die kompakte Einordnung.

    Definition: Was ist ePA?

    Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Speicher für Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten. Patient:innen entscheiden, welche Dokumente landen darin und wer sie sehen darf. Die ePA ist Teil der Telematikinfrastruktur und seit 2025 als Opt-out-Modell für alle GKV-Versicherten Standard.

    Hintergrund & rechtlicher Rahmen

    Die Grundlage liefert das DVPMG sowie das Gesetz zur beschleunigten Einführung der ePA (Digital-Gesetz). Seit Januar 2025 gilt: Wer nicht aktiv widerspricht, erhält automatisch eine ePA von der Krankenkasse. Heilmittelpraxen sind über ihren TI-Anschluss berechtigt, mit Freigabe der Patient:innen Einträge zu lesen und zu schreiben - sobald die technischen Schnittstellen freigeschaltet sind.

    Die Rechte regelt der Versicherte selbst über die ePA-App der Krankenkasse: feingranular pro Dokument, pro Leistungserbringer und mit Zeitlimit.

    Anwendung im Heilmittel-Praxisalltag

    Für dich als Therapeut:in heisst das konkret:

    • Lesezugriff: Mit Patient:innen-Freigabe siehst du z. B. Befunde aus dem MRT, Arztbriefe, Medikationsplan oder frühere Therapieberichte.
    • Schreibzugriff: Du kannst Therapieberichte oder Befunddokumente in die ePA hochladen - wenn die Patient:innen das wünschen.
    • eVO: Elektronische Heilmittel-Verordnungen werden perspektivisch ebenfalls über ePA und KIM laufen.

    Das spart Faxe, doppelte Anamnesen und unnötige Telefonate mit der verordnenden Praxis. Voraussetzung: ein funktionierender TI-Anschluss mit eHBA und SMC-B.

    Verwandte Begriffe & Abgrenzung

    • KIM: sichere E-Mail über die TI - anders als die ePA ein Kommunikations-, kein Speichermedium.
    • eVO: elektronische Verordnung, ergänzt die ePA.
    • Praxisverwaltungssystem (PVS): die Software, in der du dokumentierst und die Schnittstellen zur ePA betreibt.

    Datenschutz-Aspekte

    Die ePA gehört den Patient:innen, nicht der Praxis. Du darfst nichts ohne Freigabe einsehen oder hochladen. Zugriffe werden in der Akte protokolliert. Für deine eigene Praxisdokumentation bleibt deine PVS-Akte (z. B. in tinana) weiterhin die Pflichtquelle nach § 630f BGB.

    tinana bereitet die ePA-Anbindung in Abstimmung mit der gematik vor und gibt frühzeitig Bescheid, sobald Lese- und Schreibzugriffe für Heilmittelpraxen praktisch nutzbar sind.

    Häufige Fragen

    Habe ich als Therapeut:in Zugriff auf die ePA?

    Ja, sobald deine Praxis an die TI angebunden ist und die Patient:innen dir Zugriff freigeben. Die Freigabe erfolgt über die ePA-App der Krankenkasse oder direkt in der Praxis mit der Versichertenkarte. Du siehst dann genau die Dokumente, die freigegeben wurden - nicht mehr und nicht weniger.

    Was darf ich als Therapeut:in in der ePA speichern?

    Mit Schreibfreigabe kannst du z. B. Therapieberichte, Befunde oder relevante Heilmittel-Dokumentation in die ePA legen. Eigene Befindlichkeiten oder interne Notizen gehören weiterhin in deine Praxisakte. Die ePA ergänzt deine Dokumentationspflicht nach § 630f BGB, ersetzt sie aber nicht.

    Wer entscheidet über die Zugriffsrechte?

    Immer die Patient:innen selbst. Sie steuern in der ePA-App, welche Leistungserbringer welche Dokumente sehen dürfen und für wie lange. Du kannst keinen Zugriff erzwingen, sondern nur einen anfragen. Ohne aktive Freigabe siehst du gar nichts - auch nicht, ob die Person überhaupt eine ePA hat.

    Was passiert beim Opt-out?

    Wenn Patient:innen aktiv widersprechen, erhalten sie keine ePA und du kannst keine Dokumente austauschen. Der Widerspruch erfolgt direkt bei der Krankenkasse. In dem Fall läufst du wie bisher: Faxe, Briefe, Anrufe. Das ist erlaubt, kann aber den Workflow im Alltag verlangsamen.

    Mach deine Praxis ePA-bereit.

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