Die elektronische Patientenakte (ePA) und ihre Rolle in der Heilmittelpraxis
Was bedeutet ePA für deine Heilmittelpraxis? Zugriff, Schreibrechte, Opt-out und Datenschutz - alles, was Therapeut:innen 2026 zur elektronischen Patientenakte wissen.
2026-05-26

Seit 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) - es sei denn, sie widersprechen. Für Heilmittelpraxen heisst das: Du wirst in den nächsten Jahren immer öfter mit der ePA arbeiten. Hier kommt die kompakte Einordnung.
Definition: Was ist ePA?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Speicher für Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten. Patient:innen entscheiden, welche Dokumente landen darin und wer sie sehen darf. Die ePA ist Teil der Telematikinfrastruktur und seit 2025 als Opt-out-Modell für alle GKV-Versicherten Standard.
Hintergrund & rechtlicher Rahmen
Die Grundlage liefert das DVPMG sowie das Gesetz zur beschleunigten Einführung der ePA (Digital-Gesetz). Seit Januar 2025 gilt: Wer nicht aktiv widerspricht, erhält automatisch eine ePA von der Krankenkasse. Heilmittelpraxen sind über ihren TI-Anschluss berechtigt, mit Freigabe der Patient:innen Einträge zu lesen und zu schreiben - sobald die technischen Schnittstellen freigeschaltet sind.
Die Rechte regelt der Versicherte selbst über die ePA-App der Krankenkasse: feingranular pro Dokument, pro Leistungserbringer und mit Zeitlimit.
Anwendung im Heilmittel-Praxisalltag
Für dich als Therapeut:in heisst das konkret:
- Lesezugriff: Mit Patient:innen-Freigabe siehst du z. B. Befunde aus dem MRT, Arztbriefe, Medikationsplan oder frühere Therapieberichte.
- Schreibzugriff: Du kannst Therapieberichte oder Befunddokumente in die ePA hochladen - wenn die Patient:innen das wünschen.
- eVO: Elektronische Heilmittel-Verordnungen werden perspektivisch ebenfalls über ePA und KIM laufen.
Das spart Faxe, doppelte Anamnesen und unnötige Telefonate mit der verordnenden Praxis. Voraussetzung: ein funktionierender TI-Anschluss mit eHBA und SMC-B.
Verwandte Begriffe & Abgrenzung
- KIM: sichere E-Mail über die TI - anders als die ePA ein Kommunikations-, kein Speichermedium.
- eVO: elektronische Verordnung, ergänzt die ePA.
- Praxisverwaltungssystem (PVS): die Software, in der du dokumentierst und die Schnittstellen zur ePA betreibt.
Datenschutz-Aspekte
Die ePA gehört den Patient:innen, nicht der Praxis. Du darfst nichts ohne Freigabe einsehen oder hochladen. Zugriffe werden in der Akte protokolliert. Für deine eigene Praxisdokumentation bleibt deine PVS-Akte (z. B. in tinana) weiterhin die Pflichtquelle nach § 630f BGB.
tinana bereitet die ePA-Anbindung in Abstimmung mit der gematik vor und gibt frühzeitig Bescheid, sobald Lese- und Schreibzugriffe für Heilmittelpraxen praktisch nutzbar sind.
Häufige Fragen
Habe ich als Therapeut:in Zugriff auf die ePA?
Ja, sobald deine Praxis an die TI angebunden ist und die Patient:innen dir Zugriff freigeben. Die Freigabe erfolgt über die ePA-App der Krankenkasse oder direkt in der Praxis mit der Versichertenkarte. Du siehst dann genau die Dokumente, die freigegeben wurden - nicht mehr und nicht weniger.
Was darf ich als Therapeut:in in der ePA speichern?
Mit Schreibfreigabe kannst du z. B. Therapieberichte, Befunde oder relevante Heilmittel-Dokumentation in die ePA legen. Eigene Befindlichkeiten oder interne Notizen gehören weiterhin in deine Praxisakte. Die ePA ergänzt deine Dokumentationspflicht nach § 630f BGB, ersetzt sie aber nicht.
Wer entscheidet über die Zugriffsrechte?
Immer die Patient:innen selbst. Sie steuern in der ePA-App, welche Leistungserbringer welche Dokumente sehen dürfen und für wie lange. Du kannst keinen Zugriff erzwingen, sondern nur einen anfragen. Ohne aktive Freigabe siehst du gar nichts - auch nicht, ob die Person überhaupt eine ePA hat.
Was passiert beim Opt-out?
Wenn Patient:innen aktiv widersprechen, erhalten sie keine ePA und du kannst keine Dokumente austauschen. Der Widerspruch erfolgt direkt bei der Krankenkasse. In dem Fall läufst du wie bisher: Faxe, Briefe, Anrufe. Das ist erlaubt, kann aber den Workflow im Alltag verlangsamen.