PADnext: Das Format für die §302-Heilmittelabrechnung
PADnext ist das Datenformat für die §302-Heilmittelabrechnung. Unterschied zu PADneo, Ablauf, Rolle der Praxissoftware. Klar erklärt, Stand 2026.
2026-06-11

PADnext ist das Datenformat, mit dem Heilmittelpraxen ihre Abrechnungen nach §302 SGB V elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln. Es ist die XML-basierte Weiterentwicklung von PADneo und seit 2022 verbindlich. Die Datei enthält Versicherten-, Verordnungs- und Leistungsdaten in standardisierter Form (Stand 2026).
Für dich als Praxis bedeutet das: Eine korrekte PADnext-Datei ist die Voraussetzung für eine reibungslose GKV-Abrechnung.
Hintergrund & rechtlicher Rahmen
§302 SGB V verpflichtet sonstige Leistungserbringer - dazu zählen Heilmittelpraxen - zur elektronischen Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die technischen Vorgaben veröffentlicht der GKV-Spitzenverband. Verbindlich ist die jeweils aktuelle Fassung der Technischen Anlage 1 (Stand 2026).
PADnext löste PADneo als Vorgänger ab. Wesentliche Unterschiede:
- PADneo: älteres Format, gemischte Strukturen, eingeschränkte Validierung
- PADnext: XML-basiert, strikte Schema-Validierung, bessere Fehlertransparenz
Ablauf der PADnext-Übermittlung
In der Praxis läuft die Abrechnung typischerweise so:
- Erfassung: Verordnungen, Leistungen und Zuzahlungen werden in der Praxissoftware dokumentiert.
- Erzeugung: Die Software erzeugt am Abrechnungstermin eine PADnext-konforme XML-Datei.
- Übermittlung: Die Datei geht an eine Datenannahmestelle der GKV oder ein Abrechnungsrechenzentrum.
- Prüfung: Dort wird die Datei technisch (Schema) und inhaltlich (Plausibilität) geprüft.
- Auszahlung: Bei korrekter Abrechnung erfolgt die Zahlung an die Praxis.
Rolle der Praxissoftware
Die Praxissoftware übernimmt die Erzeugung, Verschlüsselung und Signatur der PADnext-Datei. Du selbst musst kein XML schreiben und keine Schemata pflegen. Wichtig sind drei Punkte:
- Aktualität: Die Software muss auf die jeweils gültige Technische Anlage angepasst sein.
- Plausibilität: Eine integrierte Vorprüfung reduziert Absetzungen.
- Dokumentation: Übermittlungsprotokolle bleiben revisionssicher gespeichert.
tinana erzeugt PADnext-konforme Abrechnungsdateien direkt aus der Praxisdokumentation. Du brauchst keine Zusatz-Software, keine externe Konvertierung.
Verwandte Begriffe & Abgrenzung
- §302 SGB V = gesetzliche Grundlage für die elektronische Abrechnung.
- Datenannahmestelle = Stelle, die Abrechnungsdaten entgegennimmt und prüft.
- PADneo = Vorgängerformat, nicht mehr aktuell.