PADnext: Das Format für die §302-Heilmittelabrechnung
PADnext ist das Datenformat für die §302-Heilmittelabrechnung. Unterschied zu PADneo, Ablauf, Rolle der Praxissoftware. Klar erklärt, Stand 2026.
2026-06-11

PADnext ist das Datenformat, mit dem Heilmittelpraxen ihre Abrechnungen nach §302 SGB V elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln. Es ist die XML-basierte Weiterentwicklung von PADneo und seit 2022 verbindlich. Die Datei enthält Versicherten-, Verordnungs- und Leistungsdaten in standardisierter Form (Stand 2026).
Für dich als Praxis bedeutet das: Eine korrekte PADnext-Datei ist die Voraussetzung für eine reibungslose GKV-Abrechnung.
Hintergrund & rechtlicher Rahmen
§302 SGB V verpflichtet sonstige Leistungserbringer - dazu zählen Heilmittelpraxen - zur elektronischen Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die technischen Vorgaben veröffentlicht der GKV-Spitzenverband. Verbindlich ist die jeweils aktuelle Fassung der Technischen Anlage 1 (Stand 2026).
PADnext löste PADneo als Vorgänger ab. Wesentliche Unterschiede:
- PADneo: älteres Format, gemischte Strukturen, eingeschränkte Validierung
- PADnext: XML-basiert, strikte Schema-Validierung, bessere Fehlertransparenz
Ablauf der PADnext-Übermittlung
In der Praxis läuft die Abrechnung typischerweise so:
- Erfassung: Verordnungen, Leistungen und Zuzahlungen werden in der Praxissoftware dokumentiert.
- Erzeugung: Die Software erzeugt am Abrechnungstermin eine PADnext-konforme XML-Datei.
- Übermittlung: Die Datei geht an eine Datenannahmestelle der GKV oder ein Abrechnungsrechenzentrum.
- Prüfung: Dort wird die Datei technisch (Schema) und inhaltlich (Plausibilität) geprüft.
- Auszahlung: Bei korrekter Abrechnung erfolgt die Zahlung an die Praxis.
Rolle der Praxissoftware
Die Praxissoftware übernimmt die Erzeugung, Verschlüsselung und Signatur der PADnext-Datei. Du selbst musst kein XML schreiben und keine Schemata pflegen. Wichtig sind drei Punkte:
- Aktualität: Die Software muss auf die jeweils gültige Technische Anlage angepasst sein.
- Plausibilität: Eine integrierte Vorprüfung reduziert Absetzungen.
- Dokumentation: Übermittlungsprotokolle bleiben revisionssicher gespeichert.
tinana erzeugt PADnext-konforme Abrechnungsdateien direkt aus der Praxisdokumentation. Du brauchst keine Zusatz-Software, keine externe Konvertierung.
Verwandte Begriffe & Abgrenzung
- §302 SGB V = gesetzliche Grundlage für die elektronische Abrechnung.
- Datenannahmestelle = Stelle, die Abrechnungsdaten entgegennimmt und prüft.
- PADneo = Vorgängerformat, nicht mehr aktuell.
Häufige Fragen
Was ist PADnext genau?
PADnext ist das verbindliche XML-Datenformat für die elektronische Abrechnung von Heilmitteln nach §302 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen. Es ersetzt das ältere PADneo und enthält strikt definierte Strukturen für Versicherten-, Verordnungs- und Leistungsdaten. Die technische Spezifikation veröffentlicht der GKV-Spitzenverband.
Wer prüft die PADnext-Datei?
Zunächst prüft die Datenannahmestelle die Datei technisch (XML-Schema). Anschließend folgt die inhaltliche Plausibilitätsprüfung durch die jeweilige Krankenkasse. Fehler führen zu Absetzungen oder Rückläufern. Eine integrierte Vorprüfung in der Praxissoftware reduziert solche Fälle deutlich.
Brauche ich Spezial-Software?
Du brauchst eine Praxissoftware, die PADnext-konform abrechnet, oder ein angeschlossenes Abrechnungsrechenzentrum. tinana erzeugt PADnext-Dateien direkt aus der Dokumentation. Eine separate Konvertierung oder zusätzliche Abrechnungssoftware ist nicht erforderlich.
Was kostet die Datenübermittlung?
Die Kosten hängen vom Übermittlungsweg ab. Direktabrechnung über eine Datenannahmestelle ist meist kostengünstig, ein Abrechnungsrechenzentrum nimmt prozentuale Gebühren. Konkrete Preise variieren je Anbieter und Praxisvolumen. Vergleiche lohnen sich, insbesondere bei höheren Abrechnungsbeträgen pro Monat.