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    Heilmittel-Versorgung

    Frequenzempfehlung: Vorgaben im Heilmittelkatalog richtig nutzen

    Frequenzempfehlung im Heilmittelkatalog: Empfehlungs-Charakter, Beispiele pro Diagnosegruppe, Bedeutung für Wirtschaftlichkeitsprüfung. Stand 2026.

    2026-07-02

    Frequenzempfehlung in der Heilmittelpraxis

    Die Frequenzempfehlung ist die im Heilmittelkatalog hinterlegte Orientierungsgröße zur Behandlungshäufigkeit pro Diagnosegruppe. Sie hat Empfehlungs-Charakter - keine starre Vorgabe. Ärzt:innen und Therapeut:innen orientieren sich daran, dürfen aber medizinisch begründet abweichen (Stand 2026).

    Für dich als Therapeut:in ist die Empfehlung der Maßstab, an dem die Krankenkasse spätere Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen ausrichtet.

    Hintergrund & rechtlicher Rahmen

    Die Empfehlungen ergeben sich aus der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Im Heilmittelkatalog (/glossar-heilmittelkatalog) sind sie pro Diagnosegruppe konkretisiert. Verbindlich ist der Empfehlungs-Charakter - Abweichungen sind möglich, müssen aber sachlich nachvollziehbar sein.

    Abgrenzung: Frequenzempfehlung vs. [Therapiefrequenz](/glossar-therapiefrequenz)

    • Frequenzempfehlung = im Katalog hinterlegter Orientierungswert pro Diagnosegruppe.
    • Therapiefrequenz = der konkret verordnete oder umgesetzte Wert auf einer einzelnen Heilmittelverordnung.

    Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet, sind aber nicht identisch.

    Beispiele pro Diagnosegruppe

    Die aktuellen Werte stehen im Heilmittelkatalog. Praxissoftware blendet sie meist direkt beim Anlegen der Verordnung ein.

    Bedeutung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Krankenkassen orientieren sich bei Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen an den Empfehlungen. Auffällig hohe Frequenzen ohne Begründung können zu Rückfragen oder Absetzungen führen. Ein klar dokumentierter Behandlungsgrund schützt davor.

    Anwendung im Praxisalltag

    Drei Schritte:

    1. Verordnung gegen die Empfehlung prüfen.
    2. Abweichungen ärztlich oder therapeutisch (bei Blankoverordnung) begründen.
    3. Begründung in der Patientenakte dokumentieren.

    Häufige Fragen

    Frequenzempfehlungen direkt beim Anlegen der Verordnung im Blick.

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