Frequenzempfehlung: Vorgaben im Heilmittelkatalog richtig nutzen
Frequenzempfehlung im Heilmittelkatalog: Empfehlungs-Charakter, Beispiele pro Diagnosegruppe, Bedeutung für Wirtschaftlichkeitsprüfung. Stand 2026.
2026-07-02

Die Frequenzempfehlung ist die im Heilmittelkatalog hinterlegte Orientierungsgröße zur Behandlungshäufigkeit pro Diagnosegruppe. Sie hat Empfehlungs-Charakter - keine starre Vorgabe. Ärzt:innen und Therapeut:innen orientieren sich daran, dürfen aber medizinisch begründet abweichen (Stand 2026).
Für dich als Therapeut:in ist die Empfehlung der Maßstab, an dem die Krankenkasse spätere Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen ausrichtet.
Hintergrund & rechtlicher Rahmen
Die Empfehlungen ergeben sich aus der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Im Heilmittelkatalog (/glossar-heilmittelkatalog) sind sie pro Diagnosegruppe konkretisiert. Verbindlich ist der Empfehlungs-Charakter - Abweichungen sind möglich, müssen aber sachlich nachvollziehbar sein.
Abgrenzung: Frequenzempfehlung vs. [Therapiefrequenz](/glossar-therapiefrequenz)
- Frequenzempfehlung = im Katalog hinterlegter Orientierungswert pro Diagnosegruppe.
- Therapiefrequenz = der konkret verordnete oder umgesetzte Wert auf einer einzelnen Heilmittelverordnung.
Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet, sind aber nicht identisch.
Beispiele pro Diagnosegruppe
Die aktuellen Werte stehen im Heilmittelkatalog. Praxissoftware blendet sie meist direkt beim Anlegen der Verordnung ein.
Bedeutung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung
Krankenkassen orientieren sich bei Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen an den Empfehlungen. Auffällig hohe Frequenzen ohne Begründung können zu Rückfragen oder Absetzungen führen. Ein klar dokumentierter Behandlungsgrund schützt davor.
Anwendung im Praxisalltag
Drei Schritte:
- Verordnung gegen die Empfehlung prüfen.
- Abweichungen ärztlich oder therapeutisch (bei Blankoverordnung) begründen.
- Begründung in der Patientenakte dokumentieren.
Häufige Fragen
Muss ich die Frequenzempfehlung einhalten?
Die Empfehlung ist keine Pflicht, sondern eine Orientierung. Du darfst medizinisch begründet abweichen - sowohl nach oben als auch nach unten. Wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation. Bei einer Blankoverordnung entscheidest du im Rahmen der Diagnosegruppe selbst über die Frequenz.
Was sind typische Werte?
Typisch sind 1-3 Behandlungen pro Woche in vielen Diagnosegruppen der Physiotherapie und Logopädie. In Ergotherapie und Podologie liegen die Werte oft etwas niedriger. Die konkreten Empfehlungen pro Diagnosegruppe stehen im Heilmittelkatalog auf heilmittelkatalog.de und in der Heilmittel-Richtlinie des G-BA.
Wird Abweichung sanktioniert?
Eine reine Abweichung ist nicht automatisch problematisch. Auffällig werden Konstellationen, in denen die Frequenz deutlich über der Empfehlung liegt und keine Begründung dokumentiert ist. Krankenkassen können in solchen Fällen Rückfragen stellen oder Absetzungen vornehmen. Saubere Dokumentation schützt.
Wo stehen die Empfehlungen?
Die Frequenzempfehlungen findest du im Heilmittelkatalog auf heilmittelkatalog.de und in der Heilmittel-Richtlinie des G-BA auf g-ba.de. Beide Quellen werden bei jeder Änderung aktualisiert. Praxissoftware wie tinana blendet die Empfehlung beim Anlegen einer neuen Verordnung direkt ein.