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Heilmittel-Versorgung

Muster 13: Die Heilmittelverordnung Feld für Feld erklärt

Muster 13 Schritt für Schritt: Aufbau, Pflichtfelder, typische Fehler bei Heilmittelverordnungen, Übergang zur eVO. Klar erklärt, Stand 2026.

2026-06-18

Muster 13 in der Heilmittelpraxis

Muster 13 ist das bundeseinheitliche Formular für die ärztliche Verordnung von Heilmitteln (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie). Es enthält Versicherten- und Verordnungsdaten und ist die Grundlage für Behandlung und Abrechnung. Stand 2026 läuft das Papierformular parallel zur elektronischen Heilmittelverordnung (eVO), die schrittweise eingeführt wird.

Für dich als Therapeut:in ist Muster 13 das wichtigste Eingangsdokument. Fehler werden später zur häufigsten Absetzungsursache - sauber prüfen lohnt sich.

Hintergrund & rechtlicher Rahmen

Das Vordruckmuster legt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband fest. Inhaltliche Grundlage ist die Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Verordnende Ärzt:innen sind an die Formularstruktur gebunden, Therapeut:innen an die korrekte Annahme und Dokumentation.

Aufbau des Formulars

Muster 13 gliedert sich in mehrere Blöcke:

Typische Fehler & Absetzungs-Risiken

Häufige Stolpersteine bei der Annahme:

  • Fehlende Diagnosegruppe oder Indikationsschlüssel
  • Datum überschritten (Therapiebeginn zu spät nach Ausstellung)
  • Diskrepanz zwischen ICD-10-Diagnose und Heilmittel
  • Fehlende Unterschrift oder Stempel
  • Hausbesuch nicht angekreuzt, obwohl medizinisch notwendig
  • Frequenzangabe widerspricht Heilmittelkatalog

Viele dieser Punkte können nur über die Arztpraxis korrigiert werden. Eine Prüfung beim Verordnungseingang spart später Aufwand.

Übergang zur eVO

Die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) ersetzt Muster 13 sukzessive. Inhalte und Pflichtfelder bleiben weitgehend gleich, die Übermittlung erfolgt aber digital über die Telematikinfrastruktur. Der genaue Stichtag der verpflichtenden Umstellung wird auf Bundesebene festgelegt - Stand 2026 läuft beides parallel.

Verwandte Begriffe & Abgrenzung

  • [eVO](/glossar-evo) = elektronische Heilmittelverordnung.
  • [ICD-10](/glossar-icd-10) = ärztliche Diagnose-Codierung.
  • [Indikationsschlüssel](/glossar-indikationsschluessel) = Diagnosegruppe plus Leitsymptomatik.

Häufige Fragen

Wer füllt Muster 13 aus?

Das Formular wird ausschließlich von einer verordnungsberechtigten Ärzt:in ausgefüllt und unterschrieben. Therapeut:innen dürfen Muster 13 weder ausstellen noch nachträglich verändern. Korrekturen erfolgen über die ausstellende Praxis. Patient:innen bringen das Formular zur ersten Behandlung mit oder reichen es bei Folge-Verordnungen nach.

Was muss zwingend drauf stehen?

Pflicht sind Versichertendaten, ICD-10-Diagnose, Diagnosegruppe samt Indikationsschlüssel, verordnetes Heilmittel mit Menge, Therapiefrequenz, Datum, Unterschrift und Stempel der Arztpraxis. Fehlt eine dieser Angaben, kann die Krankenkasse die Abrechnung absetzen. Eine Checkliste in der Praxissoftware reduziert Übersehen-Fehler beim Verordnungseingang.

Was tun bei fehlenden Feldern?

Fehlende Angaben dürfen nicht von dir ergänzt werden. Du nimmst Kontakt zur ausstellenden Arztpraxis auf und bittest um Korrektur oder Neuausstellung. Bei Zeitdruck lohnt es sich, dies direkt beim ersten Termin zu klären - eine spätere Absetzung kostet mehr Zeit als ein kurzer Anruf.

Wann wird Muster 13 durch die eVO ersetzt?

Die elektronische Heilmittelverordnung wird sukzessive eingeführt. Ein bundesweit verpflichtender Stichtag wird auf politischer Ebene festgelegt. Stand 2026 läuft Muster 13 in Papierform parallel zur eVO. Praxen sollten sich frühzeitig auf den digitalen Workflow vorbereiten - moderne Praxissoftware unterstützt beides.

Verordnungen scannen statt abtippen: tinana erkennt Muster-13-Felder automatisch.

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