Muster 13: Die Heilmittelverordnung Feld für Feld erklärt
Muster 13 Schritt für Schritt: Aufbau, Pflichtfelder, typische Fehler bei Heilmittelverordnungen, Übergang zur eVO. Klar erklärt, Stand 2026.
2026-06-18

Muster 13 ist das bundeseinheitliche Formular für die ärztliche Verordnung von Heilmitteln (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie). Es enthält Versicherten- und Verordnungsdaten und ist die Grundlage für Behandlung und Abrechnung. Stand 2026 läuft das Papierformular parallel zur elektronischen Heilmittelverordnung (eVO), die schrittweise eingeführt wird.
Für dich als Therapeut:in ist Muster 13 das wichtigste Eingangsdokument. Fehler werden später zur häufigsten Absetzungsursache - sauber prüfen lohnt sich.
Hintergrund & rechtlicher Rahmen
Das Vordruckmuster legt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband fest. Inhaltliche Grundlage ist die Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Verordnende Ärzt:innen sind an die Formularstruktur gebunden, Therapeut:innen an die korrekte Annahme und Dokumentation.
Aufbau des Formulars
Muster 13 gliedert sich in mehrere Blöcke:
Typische Fehler & Absetzungs-Risiken
Häufige Stolpersteine bei der Annahme:
- Fehlende Diagnosegruppe oder Indikationsschlüssel
- Datum überschritten (Therapiebeginn zu spät nach Ausstellung)
- Diskrepanz zwischen ICD-10-Diagnose und Heilmittel
- Fehlende Unterschrift oder Stempel
- Hausbesuch nicht angekreuzt, obwohl medizinisch notwendig
- Frequenzangabe widerspricht Heilmittelkatalog
Viele dieser Punkte können nur über die Arztpraxis korrigiert werden. Eine Prüfung beim Verordnungseingang spart später Aufwand.
Übergang zur eVO
Die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) ersetzt Muster 13 sukzessive. Inhalte und Pflichtfelder bleiben weitgehend gleich, die Übermittlung erfolgt aber digital über die Telematikinfrastruktur. Der genaue Stichtag der verpflichtenden Umstellung wird auf Bundesebene festgelegt - Stand 2026 läuft beides parallel.
Verwandte Begriffe & Abgrenzung
- [eVO](/glossar-evo) = elektronische Heilmittelverordnung.
- [ICD-10](/glossar-icd-10) = ärztliche Diagnose-Codierung.
- [Indikationsschlüssel](/glossar-indikationsschluessel) = Diagnosegruppe plus Leitsymptomatik.