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GKV-Abrechnung

Rahmenvertrag Heilmittel: Spielregeln zwischen GKV und Therapeut:innen

Rahmenvertrag Heilmittel verständlich: Rechtsgrundlage §125 SGB V, Verhandlungspartner, zentrale Inhalte, branchenspezifische Versionen. Stand 2026.

2026-05-21

Rahmenvertrag in der Heilmittelpraxis

Der Rahmenvertrag Heilmittel ist die zentrale Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Berufsverbänden der Heilmittelbranche. Er legt fest, wie Leistungen erbracht, dokumentiert und abgerechnet werden. Rechtsgrundlage ist §125 SGB V. Für jede Berufsgruppe - Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie - gibt es einen eigenen Rahmenvertrag (Stand 2026).

Für dich als Praxisinhaber:in ist der Rahmenvertrag das Handbuch des Alltags: Er regelt Vergütung, Verordnungs-Spielregeln und Plausibilitätsprüfungen.

Hintergrund & rechtlicher Rahmen

§125 SGB V verpflichtet GKV-Spitzenverband und maßgebliche Verbände der Leistungserbringer zum Abschluss von Rahmenverträgen. Ziel: einheitliche bundesweite Regeln statt zersplitterter Kassenvereinbarungen.

Die Verträge gelten bundesweit. Du wirst regelmäßig angepasst, etwa bei Änderungen der Heilmittel-Richtlinie oder im Zuge von Vergütungsverhandlungen.

Verhandlungspartner

Auf Seite der Krankenkassen verhandelt der GKV-Spitzenverband. Auf Seite der Leistungserbringer treten die maßgeblichen Verbände auf, z.B.:

  • Physiotherapie: IFK, VPT, Physio-Deutschland u.a.
  • Logopädie: dbl, dbs u.a.
  • Ergotherapie: DVE
  • Podologie: ZFD

Die Liste der maßgeblichen Verbände ist gesetzlich festgelegt.

Zentrale Inhalte

Ein typischer Rahmenvertrag regelt:

Branchenspezifische Versionen

Die Inhalte ähneln sich, sind aber auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnitten. Eine Übersicht und die jeweils aktuelle Vertragsfassung veröffentlichen GKV-Spitzenverband und Berufsverbände auf ihren Webseiten. Vertiefungen findest du in unseren Blog-Beiträgen zum Rahmenvertrag Physiotherapie (/blog/rahmenvertrag-physiotherapie), zur Logopädie (/blog/rahmenvertrag-logopaedie) und zur Ergotherapie (/blog/rahmenvertrag-ergotherapie).

Anwendung im Praxisalltag

Im Alltag begegnet dir der Rahmenvertrag an vielen Stellen, oft indirekt:

  • Beim Anlegen einer Verordnung (zulässige Heilmittel, Frequenzen)
  • Bei der Abrechnung (Vertragspreise, Datenformat)
  • Bei Plausibilitätsprüfungen der Kassen
  • Bei der Dokumentation (Mindestangaben, Aufbewahrungspflichten)
  • Bei Doppelbehandlungen und ergänzenden Heilmitteln

Ein Blick in die aktuelle Vertragsfassung lohnt sich mindestens einmal im Jahr - viele Detail-Regeln werden zwischen den großen Verhandlungsrunden angepasst.

Verwandte Begriffe & Abgrenzung

  • §125 SGB V = gesetzliche Rechtsgrundlage des Rahmenvertrags.
  • Vergütungsvereinbarung = Anhang oder Teil des Rahmenvertrags, regelt Vertragspreise.
  • Heilmittel-Richtlinie = G-BA-Regelung zur Verordnung, ergänzt den Rahmenvertrag inhaltlich.

Häufige Fragen

Wer schließt den Rahmenvertrag ab?

Der Rahmenvertrag wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Berufsverbänden der jeweiligen Heilmittelbranche geschlossen - zum Beispiel IFK, VPT und Physio-Deutschland für die Physiotherapie oder DVE für die Ergotherapie. Rechtsgrundlage ist §125 SGB V. Die Liste der maßgeblichen Verbände ist gesetzlich festgelegt.

Wo finde ich den aktuellen Rahmenvertrag für meine Berufsgruppe?

Die jeweils gültige Vertragsfassung veröffentlichen GKV-Spitzenverband und Berufsverbände auf ihren offiziellen Webseiten - zum Beispiel auf gkv-spitzenverband.de, ifk.de oder physio-deutschland.de. Häufig findest du dort auch die Vergütungsvereinbarungen und Anlagen. Eine zentrale Sammelstelle für alle Branchen gibt es nicht.

Wie oft wird er erneuert?

Eine feste Laufzeit gibt es nicht. Rahmenverträge werden in regelmäßigen Verhandlungsrunden überarbeitet - vor allem bei Vergütungsanpassungen, bei Änderungen der Heilmittel-Richtlinie oder bei neuen gesetzlichen Vorgaben (z.B. Telematikinfrastruktur, Blankoverordnung). Es lohnt sich, mindestens einmal jährlich die aktuelle Fassung zu prüfen.

Was passiert, wenn ich davon abweiche?

Vertragsabweichungen können zu Absetzungen, Honorarrückforderungen oder im Wiederholungsfall zu schwerwiegenderen Sanktionen führen, die im Vertrag genannt sind. Bei Streitfragen sieht der Rahmenvertrag in der Regel ein Schiedsverfahren vor. Wichtig ist eine saubere Dokumentation - sie schützt am besten vor unberechtigten Vorwürfen.