Rahmenvertrag Heilmittel: Spielregeln zwischen GKV und Therapeut:innen
Rahmenvertrag Heilmittel verständlich: Rechtsgrundlage §125 SGB V, Verhandlungspartner, zentrale Inhalte, branchenspezifische Versionen. Stand 2026.
2026-05-21

Der Rahmenvertrag Heilmittel ist die zentrale Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Berufsverbänden der Heilmittelbranche. Er legt fest, wie Leistungen erbracht, dokumentiert und abgerechnet werden. Rechtsgrundlage ist §125 SGB V. Für jede Berufsgruppe - Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie - gibt es einen eigenen Rahmenvertrag (Stand 2026).
Für dich als Praxisinhaber:in ist der Rahmenvertrag das Handbuch des Alltags: Er regelt Vergütung, Verordnungs-Spielregeln und Plausibilitätsprüfungen.
Hintergrund & rechtlicher Rahmen
§125 SGB V verpflichtet GKV-Spitzenverband und maßgebliche Verbände der Leistungserbringer zum Abschluss von Rahmenverträgen. Ziel: einheitliche bundesweite Regeln statt zersplitterter Kassenvereinbarungen.
Die Verträge gelten bundesweit. Du wirst regelmäßig angepasst, etwa bei Änderungen der Heilmittel-Richtlinie oder im Zuge von Vergütungsverhandlungen.
Verhandlungspartner
Auf Seite der Krankenkassen verhandelt der GKV-Spitzenverband. Auf Seite der Leistungserbringer treten die maßgeblichen Verbände auf, z.B.:
- Physiotherapie: IFK, VPT, Physio-Deutschland u.a.
- Logopädie: dbl, dbs u.a.
- Ergotherapie: DVE
- Podologie: ZFD
Die Liste der maßgeblichen Verbände ist gesetzlich festgelegt.
Zentrale Inhalte
Ein typischer Rahmenvertrag regelt:
Branchenspezifische Versionen
Die Inhalte ähneln sich, sind aber auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnitten. Eine Übersicht und die jeweils aktuelle Vertragsfassung veröffentlichen GKV-Spitzenverband und Berufsverbände auf ihren Webseiten. Vertiefungen findest du in unseren Blog-Beiträgen zum Rahmenvertrag Physiotherapie (/blog/rahmenvertrag-physiotherapie), zur Logopädie (/blog/rahmenvertrag-logopaedie) und zur Ergotherapie (/blog/rahmenvertrag-ergotherapie).
Anwendung im Praxisalltag
Im Alltag begegnet dir der Rahmenvertrag an vielen Stellen, oft indirekt:
- Beim Anlegen einer Verordnung (zulässige Heilmittel, Frequenzen)
- Bei der Abrechnung (Vertragspreise, Datenformat)
- Bei Plausibilitätsprüfungen der Kassen
- Bei der Dokumentation (Mindestangaben, Aufbewahrungspflichten)
- Bei Doppelbehandlungen und ergänzenden Heilmitteln
Ein Blick in die aktuelle Vertragsfassung lohnt sich mindestens einmal im Jahr - viele Detail-Regeln werden zwischen den großen Verhandlungsrunden angepasst.
Verwandte Begriffe & Abgrenzung
- §125 SGB V = gesetzliche Rechtsgrundlage des Rahmenvertrags.
- Vergütungsvereinbarung = Anhang oder Teil des Rahmenvertrags, regelt Vertragspreise.
- Heilmittel-Richtlinie = G-BA-Regelung zur Verordnung, ergänzt den Rahmenvertrag inhaltlich.