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    GKV-Abrechnung

    Rahmenvertrag Heilmittel: Spielregeln zwischen GKV und Therapeut:innen

    Rahmenvertrag Heilmittel verständlich: Rechtsgrundlage §125 SGB V, Verhandlungspartner, zentrale Inhalte, branchenspezifische Versionen. Stand 2026.

    2026-05-21

    Rahmenvertrag in der Heilmittelpraxis

    Der Rahmenvertrag Heilmittel ist die zentrale Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Berufsverbänden der Heilmittelbranche. Er legt fest, wie Leistungen erbracht, dokumentiert und abgerechnet werden. Rechtsgrundlage ist §125 SGB V. Für jede Berufsgruppe - Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie - gibt es einen eigenen Rahmenvertrag (Stand 2026).

    Für dich als Praxisinhaber:in ist der Rahmenvertrag das Handbuch des Alltags: Er regelt Vergütung, Verordnungs-Spielregeln und Plausibilitätsprüfungen.

    Hintergrund & rechtlicher Rahmen

    §125 SGB V verpflichtet GKV-Spitzenverband und maßgebliche Verbände der Leistungserbringer zum Abschluss von Rahmenverträgen. Ziel: einheitliche bundesweite Regeln statt zersplitterter Kassenvereinbarungen.

    Die Verträge gelten bundesweit. Du wirst regelmäßig angepasst, etwa bei Änderungen der Heilmittel-Richtlinie oder im Zuge von Vergütungsverhandlungen.

    Verhandlungspartner

    Auf Seite der Krankenkassen verhandelt der GKV-Spitzenverband. Auf Seite der Leistungserbringer treten die maßgeblichen Verbände auf, z.B.:

    • Physiotherapie: IFK, VPT, Physio-Deutschland u.a.
    • Logopädie: dbl, dbs u.a.
    • Ergotherapie: DVE
    • Podologie: ZFD

    Die Liste der maßgeblichen Verbände ist gesetzlich festgelegt.

    Zentrale Inhalte

    Ein typischer Rahmenvertrag regelt:

    Branchenspezifische Versionen

    Die Inhalte ähneln sich, sind aber auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnitten. Eine Übersicht und die jeweils aktuelle Vertragsfassung veröffentlichen GKV-Spitzenverband und Berufsverbände auf ihren Webseiten. Vertiefungen findest du in unseren Blog-Beiträgen zum Rahmenvertrag Physiotherapie (/blog/rahmenvertrag-physiotherapie), zur Logopädie (/blog/rahmenvertrag-logopaedie) und zur Ergotherapie (/blog/rahmenvertrag-ergotherapie).

    Anwendung im Praxisalltag

    Im Alltag begegnet dir der Rahmenvertrag an vielen Stellen, oft indirekt:

    • Beim Anlegen einer Verordnung (zulässige Heilmittel, Frequenzen)
    • Bei der Abrechnung (Vertragspreise, Datenformat)
    • Bei Plausibilitätsprüfungen der Kassen
    • Bei der Dokumentation (Mindestangaben, Aufbewahrungspflichten)
    • Bei Doppelbehandlungen und ergänzenden Heilmitteln

    Ein Blick in die aktuelle Vertragsfassung lohnt sich mindestens einmal im Jahr - viele Detail-Regeln werden zwischen den großen Verhandlungsrunden angepasst.

    Verwandte Begriffe & Abgrenzung

    • §125 SGB V = gesetzliche Rechtsgrundlage des Rahmenvertrags.
    • Vergütungsvereinbarung = Anhang oder Teil des Rahmenvertrags, regelt Vertragspreise.
    • Heilmittel-Richtlinie = G-BA-Regelung zur Verordnung, ergänzt den Rahmenvertrag inhaltlich.

    Häufige Fragen

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