GKV-Abrechnung & §302 für Heilmittelpraxen

Wer mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnet, muss sich an <strong>§302 SGB V</strong> halten. Dieser Leitfaden zeigt, wie die GKV-Abrechnung in einer Heilmittelpraxis sauber läuft – von der IK-Nummer über den elektronischen Datenträgeraustausch bis zu typischen Absetzungsgründen und Zuzahlungen.

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Wer mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnet, muss sich an §302 SGB V halten. Dieser Leitfaden zeigt, wie die GKV-Abrechnung in einer Heilmittelpraxis sauber läuft – von der IK-Nummer über den elektronischen Datenträgeraustausch bis zu typischen Absetzungsgründen und Zuzahlungen.

Was regelt §302 SGB V?

§302 SGB V verpflichtet alle Leistungserbringer:innen – also auch Heilmittelpraxen – die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen elektronisch und in standardisierter Form zu übermitteln. Die genauen technischen Anforderungen legen die Richtlinien des GKV-Spitzenverbands fest.

Das bedeutet: Rechnungen werden nicht mehr per Brief verschickt, sondern als strukturierter Datensatz – inklusive Begleitzettel, Verordnungs- und Leistungsdaten.

Voraussetzungen für die GKV-Abrechnung

Bevor ihr abrechnen könnt, braucht ihr drei Dinge:

  • IK-Nummer (Institutionskennzeichen): identifiziert eure Praxis bei den Kassen – beantragt über die ARGE·IK.
  • Kassenzulassung für die jeweilige Heilmittel-Sparte (Physio, Ergo, Logo, Podo). Details im Kassenzulassungs-Leitfaden.
  • §302-fähige Praxissoftware oder Abrechnungsdienstleister, der die Daten korrekt erzeugt und an die Datenannahmestellen liefert.

So läuft die §302-Abrechnung ab

Vereinfacht in fünf Schritten:

  1. Leistungserbringung dokumentieren (Termin, Verordnung, Diagnose).
  2. Rezept prüfen: Korrektheit, Frist, Heilmittel laut Heilmittel-Richtlinie.
  3. Abrechnungsdatensatz erzeugen – inkl. Begleitzettel und ggf. eingescannter Verordnung.
  4. Übermittlung an die Datenannahmestelle der jeweiligen Kasse.
  5. Zahlungseingang & Absetzungen prüfen, ggf. Korrekturen nachreichen.

Zuzahlungen & Rezeptgebühren

Volljährige gesetzlich Versicherte zahlen pro Verordnung 10 % der Kosten + 10 € Rezeptgebühr selbst – sofern keine Befreiung vorliegt. Die Praxis ist verpflichtet, diese Zuzahlung einzuziehen.

  • Befreiungsausweise vor Behandlungsbeginn prüfen.
  • Zuzahlungsquittungen ausstellen – Patient:innen brauchen sie für die Befreiungsgrenze.
  • Nicht eingezogene Zuzahlungen werden bei der Abrechnung gegengerechnet.

Typische Absetzungsgründe – und wie ihr sie vermeidet

Häufigste Gründe, warum Kassen Rechnungen absetzen:

  • Verordnung formal fehlerhaft (Stempel, Unterschrift, Diagnose).
  • Behandlungsbeginn nach Ablauf der 14- bzw. 28-Tage-Frist.
  • Frequenzunterschreitung / -überschreitung.
  • Falsche Heilmittel-Position oder falscher IK-Code.
  • Fehlende Zuzahlung oder fehlender Befreiungsausweis.

Eine §302-fähige Software fängt die meisten dieser Fehler vor dem Versand ab – siehe Abrechnung in tinana.

GKV-Abrechnung mit Praxissoftware

Manuelle Abrechnung kostet Zeit und ist fehleranfällig. Eine moderne Praxissoftware automatisiert die wichtigsten Schritte: Verordnungsprüfung, Begleitzettel, Datenträgeraustausch, Absetzungs-Management.

Für die Auswahl hilft der Praxissoftware-Vergleich. Wer auf eine Cloud-Lösung umsteigt, profitiert zusätzlich von automatischen Updates der GKV-Spitzenverbands-Vorgaben – ohne manuelles Einspielen.

Checkliste: Bereit für die §302-Abrechnung?

  • IK-Nummer beantragt & hinterlegt
  • Kassenzulassung für eure Heilmittel-Sparte vorhanden
  • §302-fähige Praxissoftware oder Dienstleister im Einsatz
  • Prozess für Zuzahlungseinzug & Quittungen etabliert
  • Plausibilitätsprüfungen aktiviert (Frist, Frequenz, Diagnose)
  • Monitoring für Absetzungen eingerichtet

Häufige Fragen

Muss ich §302 nutzen oder kann ich Papier-Rechnungen schicken?

§302 SGB V schreibt die elektronische, strukturierte Übermittlung vor. Papierrechnungen werden von den GKV-Kassen nicht akzeptiert.

Brauche ich für §302 zwingend eine Praxissoftware?

Nein – ihr könnt einen externen Abrechnungsdienstleister nutzen. Mit einer eigenen §302-fähigen Software bleibt mehr Marge in der Praxis und ihr habt direkten Zugriff auf Absetzungen und Kennzahlen.

Wie hoch ist die Zuzahlung der Patient:innen?

Volljährige zahlen 10 % der Heilmittelkosten plus 10 € Rezeptgebühr je Verordnung – sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Was tun bei einer Absetzung?

Den Absetzungsgrund prüfen, ggf. Korrekturrechnung oder Widerspruch fristgerecht einreichen. Eine gute Software sammelt Absetzungen pro Kasse, damit ihr Muster erkennt.

Wie lange dauert es bis zum Geldeingang?

Je nach Kasse meist 2–4 Wochen nach Übermittlung. Mit Vorfinanzierung über einen Abrechnungsdienstleister geht es schneller, kostet aber Gebühren.