Therapiefrequenz richtig interpretieren: Empfehlungen aus der Heilmittel-Richtlinie
Therapiefrequenz verstehen: Standardempfehlungen pro Diagnosegruppe, Abweichungen begründen, Bezug zur Blankoverordnung. Klar erklärt, Stand 2026.
2026-06-30

Therapiefrequenz beschreibt, wie oft eine Heilmittel-Behandlung pro Zeitintervall stattfinden soll - meistens pro Woche. Der Heilmittelkatalog (/glossar-heilmittelkatalog) gibt für jede Diagnosegruppe Empfehlungen aus, die als Orientierung dienen. Die Ärzt:in trägt die Frequenz auf der Heilmittelverordnung ein, du als Therapeut:in setzt sie in der Behandlung um (Stand 2026).
Im Praxisalltag entscheidet die Frequenz mit, wie schnell Patient:innen Termine bekommen und wie die Behandlungsplanung läuft.
Hintergrund & rechtlicher Rahmen
Die Frequenzempfehlungen sind Teil der Heilmittel-Richtlinie des G-BA und des Heilmittelkatalogs. Sie sind keine starre Pflicht, sondern eine plausibilitätsrelevante Orientierung. Abweichungen sind möglich, müssen aber medizinisch begründet sein.
Typische Empfehlungen (Beispiele)
Die genauen Werte stehen im Heilmittelkatalog und werden bei Änderungen vom G-BA aktualisiert.
Anwendung im Praxisalltag
Die Frequenz beeinflusst:
- Terminplanung: Wieviel Slots brauchst du pro Woche pro Patient:in?
- Verordnungsmenge: Passt die Mengenangabe zur Frequenz (z.B. 10 Einheiten bei 2x/Woche ≈ 5 Wochen)?
- Therapieverlauf: Reagierst du auf Fortschritt oder Rückschlag mit Anpassung?
Bei einer Blankoverordnung (/glossar-blankoverordnung) entscheidest du selbst über die Frequenz innerhalb der Diagnosegruppe - natürlich indikationsbezogen und dokumentiert.
Abweichungen sauber begründen
Weicht die tatsächliche Frequenz von der ärztlichen Vorgabe ab (z.B. wegen Urlaub, Krankheit, Klinikaufenthalt), dokumentierst du den Grund in der Patientenakte. Bei längeren Pausen ist ggf. eine Rücksprache mit der Arztpraxis sinnvoll. So bleibt der Therapieverlauf nachvollziehbar - auch im Falle einer Plausibilitätsprüfung.
Verwandte Begriffe & Abgrenzung
- [Frequenzempfehlung](/glossar-frequenzempfehlung) = Empfehlung pro Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog.
- Therapiezeit = Dauer der einzelnen Behandlung (z.B. 20 Minuten KG).
- Verordnungsmenge = Gesamtzahl der Einheiten auf der Verordnung.
Häufige Fragen
Wer legt die Therapiefrequenz fest?
Bei einer regulären Heilmittelverordnung gibt die Ärzt:in die Frequenz vor und trägt sie auf Muster 13 oder der eVO ein. Bei einer Blankoverordnung entscheidest du als Therapeut:in selbst über die Frequenz innerhalb der vorgegebenen Diagnosegruppe. Die Entscheidung dokumentierst du nachvollziehbar in der Patientenakte.
Was tun bei Abweichungen?
Abweichungen von der verordneten Frequenz dokumentierst du in der Patientenakte - inklusive Grund (z.B. Urlaub, Krankheit, Therapiepause). Bei längeren Unterbrechungen lohnt sich eine kurze Rücksprache mit der Arztpraxis. So bleibt der Therapieverlauf transparent und nachvollziehbar, falls die Krankenkasse Rückfragen stellt.
Welche Frequenz ist Standard pro Diagnosegruppe?
Die Standardempfehlungen unterscheiden sich je Diagnosegruppe und Berufsgruppe. Typisch sind 1-3 Behandlungen pro Woche in der Physiotherapie, ähnliche Bereiche in Logopädie und Ergotherapie. Die exakten Werte stehen im Heilmittelkatalog auf heilmittelkatalog.de und in der Heilmittel-Richtlinie des G-BA.
Wie wird die Frequenz dokumentiert?
Die Frequenz steht auf der Heilmittelverordnung im dafür vorgesehenen Feld. In der Patientenakte dokumentierst du Termine, Behandlungszeiten und etwaige Abweichungen. Praxissoftware wie tinana erfasst das automatisch über Terminplanung und Leistungsblöcke und stellt die Verläufe in der Patient:innen-Übersicht zusammen.