TI-Förderrechner für Heilmittelpraxen
Wähle deinen geplanten Anschlussmonat – & sieh in Sekunden, wie viel TI-Förderpauschale eure Praxis bis zur Pflicht am 01.10.2027 noch mitnimmt. Stand 2026, ohne Gewähr.
Deine Praxis-Daten
Anschlussmonat & Pauschale eintragen – die Förderung wird automatisch berechnet.
Stichtag der TI-Pflicht: 01.10.2027.
Die Pauschale wird pro Praxis (nicht pro Therapeut:in) gezahlt – Feld dient nur als Kontext für eure Planung.
Vorbelegt mit 207,93 € (Stand 2026, ohne Gewähr).
TI-Förderpauschale für Heilmittelpraxen – das musst du wissen
Heilmittelpraxen erhalten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) eine monatliche Förderpauschale. Sie deckt die laufenden Kosten für Konnektor, elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), Praxisausweis (SMC-B) sowie Wartung & Updates ab. Aktuell liegt die Pauschale bei rund 207,93 € pro Monat (Stand 2026, ohne Gewähr) und wird über die GKV-Quartalsabrechnung ausgezahlt.
Wie der TI-Förderrechner rechnet
Der Rechner ermittelt die vollständigen Fördermonate zwischen deinem geplanten Anschlussmonat & dem Stichtag der TI-Anschlusspflicht am 01.10.2027. Multipliziert mit der monatlichen Pauschale ergibt sich die kumulierte Förderung. Beispiel: Wer im Januar 2026 anschließt, erhält 21 Fördermonate – das sind rund 4.366,53 € bis zur Pflicht.
Je früher anschließen, desto mehr Förderung
Jeder Monat ohne TI-Anschluss bedeutet eine verlorene Pauschale. Praxen, die heute starten, finanzieren mit der Förderung in der Regel die komplette Erstausstattung & einen Großteil der laufenden Kosten. Ein später Anschluss kurz vor Stichtag bedeutet höheren Druck, geringere Förderung – & meist parallel laufende Doppelkosten.
Was passiert nach dem 01.10.2027?
Nach dem Stichtag wird der TI-Anschluss für Heilmittelerbringer verpflichtend. Wer dann noch nicht angebunden ist, riskiert Vergütungsabschläge bei der §302-Abrechnung – & nimmt keine Pauschalen mehr mit. Ob es eine Verlängerungs- oder Anschlussförderung geben wird, ist aktuell offen; aktuelle Werte bitte beim Berufsverband prüfen.
Häufige Fragen zur TI-Förderung
Wer zahlt die TI-Förderpauschale aus?
Die Auszahlung erfolgt über die Krankenkassen im Rahmen der regulären §302-Quartalsabrechnung – die Pauschale wird als separate Position ausgewiesen.
Bekommen alle Praxen die gleiche Pauschale?
Ja, die Pauschale ist pro Praxis (BSNR/IK) einheitlich. Größere Praxen mit mehreren SMC-Bs können je nach Konstellation zusätzliche Komponenten bezuschusst bekommen – bitte beim Berufsverband prüfen.
Sind eHBA und SMC-B in der Pauschale enthalten?
Ja. Konnektor, eHBA, SMC-B sowie Betrieb & Updates werden über die monatliche Pauschale finanziert. Es gibt keine separate Einmal-Erstattung mehr.
Was deckt tinana bei der TI-Anbindung ab?
tinana ist als Praxissoftware vollständig TI-fähig – inklusive KIM, ePA und eVO. Wir begleiten dich beim Anschluss & verbinden die TI-Komponenten direkt mit deiner Abrechnung.
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