Zum Inhalt springen
Kostenloser Rechner · Ohne Registrierung

TI-Förderrechner für Heilmittelpraxen

Wähle deinen geplanten Anschlussmonat – & sieh in Sekunden, wie viel TI-Förderpauschale eure Praxis bis zur Pflicht am 01.10.2027 noch mitnimmt. Stand 2026, ohne Gewähr.

Deine Praxis-Daten

Anschlussmonat & Pauschale eintragen – die Förderung wird automatisch berechnet.

Stichtag der TI-Pflicht: 01.10.2027.

Die Pauschale wird pro Praxis (nicht pro Therapeut:in) gezahlt – Feld dient nur als Kontext für eure Planung.

Vorbelegt mit 207,93 € (Stand 2026, ohne Gewähr).

Stand 2026, ohne Gewähr. Höhe und Laufzeit der Pauschale können sich ändern. Bitte aktuelle Werte beim Berufsverband (z. B. VPT, IFK, ZVK, dbl, VDB) oder direkt beim GKV-Spitzenverband prüfen. Diese Schätzung ist kein verbindlicher Bescheid – maßgeblich sind die aktuell gültige TI-Finanzierungsvereinbarung & die Auszahlung über die Krankenkassen.

TI-Förderpauschale für Heilmittelpraxen – das musst du wissen

Heilmittelpraxen erhalten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) eine monatliche Förderpauschale. Sie deckt die laufenden Kosten für Konnektor, elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), Praxisausweis (SMC-B) sowie Wartung & Updates ab. Aktuell liegt die Pauschale bei rund 207,93 € pro Monat (Stand 2026, ohne Gewähr) und wird über die GKV-Quartalsabrechnung ausgezahlt.

Wie der TI-Förderrechner rechnet

Der Rechner ermittelt die vollständigen Fördermonate zwischen deinem geplanten Anschlussmonat & dem Stichtag der TI-Anschlusspflicht am 01.10.2027. Multipliziert mit der monatlichen Pauschale ergibt sich die kumulierte Förderung. Beispiel: Wer im Januar 2026 anschließt, erhält 21 Fördermonate – das sind rund 4.366,53 € bis zur Pflicht.

Je früher anschließen, desto mehr Förderung

Jeder Monat ohne TI-Anschluss bedeutet eine verlorene Pauschale. Praxen, die heute starten, finanzieren mit der Förderung in der Regel die komplette Erstausstattung & einen Großteil der laufenden Kosten. Ein später Anschluss kurz vor Stichtag bedeutet höheren Druck, geringere Förderung – & meist parallel laufende Doppelkosten.

Was passiert nach dem 01.10.2027?

Nach dem Stichtag wird der TI-Anschluss für Heilmittelerbringer verpflichtend. Wer dann noch nicht angebunden ist, riskiert Vergütungsabschläge bei der §302-Abrechnung – & nimmt keine Pauschalen mehr mit. Ob es eine Verlängerungs- oder Anschlussförderung geben wird, ist aktuell offen; aktuelle Werte bitte beim Berufsverband prüfen.

Häufige Fragen zur TI-Förderung

Wer zahlt die TI-Förderpauschale aus?

Die Auszahlung erfolgt über die Krankenkassen im Rahmen der regulären §302-Quartalsabrechnung – die Pauschale wird als separate Position ausgewiesen.

Bekommen alle Praxen die gleiche Pauschale?

Ja, die Pauschale ist pro Praxis (BSNR/IK) einheitlich. Größere Praxen mit mehreren SMC-Bs können je nach Konstellation zusätzliche Komponenten bezuschusst bekommen – bitte beim Berufsverband prüfen.

Sind eHBA und SMC-B in der Pauschale enthalten?

Ja. Konnektor, eHBA, SMC-B sowie Betrieb & Updates werden über die monatliche Pauschale finanziert. Es gibt keine separate Einmal-Erstattung mehr.

Was deckt tinana bei der TI-Anbindung ab?

tinana ist als Praxissoftware vollständig TI-fähig – inklusive KIM, ePA und eVO. Wir begleiten dich beim Anschluss & verbinden die TI-Komponenten direkt mit deiner Abrechnung.

TI mit tinana umsetzen

Konnektor, eHBA, SMC-B & KIM sauber integriert – ohne Technik-Stress & ohne Doppelpflege. Wir begleiten dich vom Antrag bis zum produktiven Betrieb.