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    Abrechnung & Recht

    Blankoverordnung: Versorgungsbezogene Pauschale entfallen – was seit 30.07.2026 gilt

    Die versorgungsbezogene Pauschale bei Blankoverordnungen ist weg. Stichtag, Bestandsschutz, strittige Auslegung und was du jetzt dokumentieren solltest.

    2026-10-21

    Blankoverordnung: Versorgungsbezogene Pauschale entfallen – was seit 30.07.2026 gilt

    Die versorgungsbezogene Pauschale bei der Blankoverordnung ist seit dem 30. Juli 2026 Geschichte. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das sogenannte GKV-Spargesetz. Betroffen sind Physiotherapie- und Ergotherapiepraxen. Hier erfährst du, was genau entfallen ist, wie der Bestandsschutz funktioniert, wo die Auslegung strittig ist – und was du jetzt dokumentieren solltest (Stand: Oktober 2026).

    Was ist weggefallen?

    Mit der Blankoverordnung übernimmst du als Therapeut:in die erweiterte Versorgungsverantwortung: Die Ärztin oder der Arzt stellt Diagnose und Indikation fest, du entscheidest über Heilmittel, Frequenz und Therapiedauer. Für den damit verbundenen Mehraufwand – Steuerung, Koordination, Qualitätssicherung – gab es bisher eine versorgungsbezogene Pauschale. Sie wurde einmal je Blankoverordnung abgerechnet.

    Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) bestimmt: Die Verträge nach § 125a SGB V dürfen diese Mehraufwandspauschale nicht mehr enthalten. Die Regelung gilt seit 30.07.2026, also dem Tag nach der Verkündung.

    Was bleibt:

    • Die Blankoverordnung selbst. Ärzt:innen stellen sie weiter aus – in der Physiotherapie für bestimmte Schulterdiagnosen der Diagnosegruppe EX, in der Ergotherapie für die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4.

    • Die Diagnostik- bzw. Analysepositionen. In der Physiotherapie sind das die physiotherapeutische Diagnostik und die Bedarfsdiagnostik, in der Ergotherapie die Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs. Die im Entwurf geplante Streichung der Bedarfsdiagnostik ist laut IFK nicht Gesetz geworden.

    • Alle übrigen Vertragsregeln, etwa Gültigkeit von 16 Wochen und die Mengensteuerung über Ampelphasen.

    Physiotherapie und Ergotherapie im Vergleich

    Physiotherapie

    Ergotherapie

    Blanko möglich seit

    01.11.2024

    01.04.2024

    Indikationen

    ausgewählte Schulterdiagnosen der Diagnosegruppe EX (ICD-10-Liste des GKV-SV)

    Diagnosegruppen SB1, PS3, PS4

    Abrechnung

    Behandlungseinheiten nach Blanko-Preisliste

    Zeitintervalle à 15 Minuten

    Diagnostik/Analyse

    physiotherapeutische Diagnostik, Bedarfsdiagnostik – bleiben

    Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs – bleibt

    Versorgungsbezogene Pauschale

    seit 30.07.2026 entfallen (Bestandsschutz)

    seit 30.07.2026 entfallen (Bestandsschutz)

    Mengensteuerung

    Ampelphasen, 9 % Abschlag in der roten Phase

    Ampelphasen, 9 % Abschlag in der roten Phase

    Für die Abrechnung heißt das: Prüfe bei jeder Blankoverordnung mit Ausstellungsdatum ab 30.07.2026, dass die Pauschale nicht mehr angesetzt wird. Bei älteren Verordnungen entscheidet der Versorgungsbeginn.

    Bestandsschutz: Wann die Pauschale noch abrechenbar ist

    Für Blankoverordnungen, bei denen die Heilmittelversorgung vor dem Inkrafttreten begonnen hat, darf die Pauschale weiter abgerechnet werden. Für neu ausgestellte Blankoverordnungen ab 30.07.2026 entfällt sie.

    Strittig ist, was „begonnen“ bedeutet:

    Sichtweise

    Pauschale abrechenbar, wenn …

    Physio- und Ergotherapieverbände (u. a. IFK, DVE)

    vor dem 30.07.2026 ein Behandlungs- oder Diagnostiktermin vereinbart wurde

    GKV-Spitzenverband

    die erste Behandlungs- oder Diagnostikleistung vor dem 30.07.2026 erbracht wurde

    Die Verbände stützen sich auf die Gesetzesbegründung. Sie nennt bereits vereinbarte Behandlungstermine ausdrücklich als Beispiel für eine begonnene Versorgung. Der GKV-Spitzenverband folgt dieser Auslegung bisher nicht.

    Für dich heißt das: Bei Blankoverordnungen, deren erste Leistung vor dem Stichtag lag, ist die Lage klar. Bei Fällen mit Termin vor, aber erster Behandlung nach dem 30.07.2026 musst du mit Beanstandungen rechnen.

    Eine gute Nachricht: Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands soll bei einer Beanstandung nur die Pauschale gekürzt werden, nicht der gesamte Rechnungsbetrag der Verordnung.

    Was du jetzt dokumentieren solltest

    Die Berufsverbände raten, Terminvereinbarungen vor dem Stichtag nachvollziehbar festzuhalten. Konkret:

    • Datum der Terminvereinbarung: Wann wurde der erste Termin vereinbart – telefonisch, online oder am Empfang?

    • Datum des vereinbarten Termins: Wann sollte die erste Behandlung oder Diagnostik stattfinden?

    • Belege sichern: Kalendereinträge, Buchungsbestätigungen oder E-Mails nicht löschen.

    • Fälle markieren: Liste die betroffenen Blankoverordnungen intern, damit du sie bei Rückfragen schnell findest.

    Wenn eine Krankenkasse die Pauschale absetzt, ist ein Klärungs- oder Widerspruchsverfahren möglich. Stimm dein Vorgehen mit deinem Berufsverband ab.

    Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Absetzungen und Widersprüchen hilft dir dein Berufsverband oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Medizinrecht.

    Wirtschaftlichkeit rückt stärker in den Fokus

    Unabhängig von der Pauschale schauen die Krankenkassen genauer auf die Blankoverordnung. Der GKV-Spitzenverband hat im Juli 2026 ein Zwischenfazit zur Ergotherapie gezogen: Nach seiner Darstellung entfielen 2025 rund 351 Mio. Euro des Umsatzanstiegs in der Ergotherapie auf Blankoverordnungen. Er fordert, Therapeut:innen stärker in die wirtschaftliche Verantwortung einzubinden.

    Die Verträge enthalten bereits Regeln zur Wirtschaftlichkeit. Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Eine Ampel aus grüner, gelber und roter Phase steuert die Menge je Verordnung; in der roten Phase gilt ein Vergütungsabschlag von 9 %. Deine beste Absicherung ist eine nachvollziehbare Dokumentation:

    • Therapieziel und Befund zu Beginn

    • Begründung für Heilmittelauswahl, Frequenz und Dauer

    • Verlauf und Anpassungen

    • Ergebnis bei Abschluss

    Sonderfall Beihilfe

    Für Beihilfeberechtigte gilt das GKV-Spargesetz nicht. Nach der Bundesbeihilfeverordnung ist eine versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung weiterhin beihilfefähig. Der Höchstbetrag ist zum 01.09.2026 laut IFK von 98,60 € auf 102,70 € gestiegen. Nur einige Länder übernehmen die Bundesbeträge automatisch – für Landesbeamt:innen gelten teils andere Werte.

    So hilft dir eine Praxissoftware

    In tinana planst du Termine im Kalender und siehst an jeder Verordnung Status und Fortschritt in Einheiten. Im Behandlungsverlauf der Patientenakte dokumentierst du chronologisch und kannst Einträge im Team kommentieren. Vor der GKV-Abrechnung zeigt dir tinana Prüfhinweise je Verordnung.

    Häufige Fragen

    Blankoverordnungen sicher im Griff behalten

    Termine, Verlauf und Prüfhinweise an einem Ort – mit tinana behältst du auch bei Blankoverordnungen den Überblick.

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    Quellen

    • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Abdruck: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Fachinfos/doc/260730_GKV-BStabG_BGBl.pdf (abgerufen 12.10.2026)

    • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale, IFK, https://ifk.de/artikel/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-kraft-getreten-auswirkungen-auf-die (Stand 30.07.2026)

    • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist in Kraft getreten, DVE, https://www.dve.info/service/meldungen/gkv-beitragsstabilisierungsgesetz-ist-kraft-getreten (Stand 30.07.2026)

    • GKV-BStabG ist in Kraft getreten, VDB-Physiotherapieverband, https://vdb-physio.de/berufspolitik/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz/ (Stand 30.07.2026)

    • „Notbremse“ GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, IFK, https://ifk.de/print/pdf/node/19241 (Stand 15.07.2026)

    • Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026, IFK, https://ifk.de/print/pdf/node/19286 (Stand 18.08.2026)

    • GKV-Spitzenverband mahnt zur Kostendämpfung in der Ergotherapie, Deutsches Ärzteblatt, https://www.aerzteblatt.de/news/gkv-spitzenverband-mahnt-zur-kostendampfung-in-der-ergotherapie-8e8455e7-7824-4e97-b06a-1b75d0f3a6a9 (Stand 24.07.2026)

    • PraxisInfo Heilmittel: Blankoverordnung, KBV, https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/praxisinfo/praxisinfo-blankoverordnung-physioherapie-ergotherapie.pdf (Stand Mai 2026)

    • Blankoverordnung – Webinar, Physio Deutschland, https://www.physio-deutschland.de/fileadmin/data/bund/Dateien_oeffentlich/Beruf_und_Bildung/Blankoverordnung/20240827_Blankoverordnung_-_Webinar.pdf (Stand 27.08.2024)

    • BLANKO: Info zur Abrechnung bzgl. Vertragsnummer und Frequenz, BED, https://www.bed-ev.de/artikel/artikel.aspx?id=8982 (Stand 29.11.2024)

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