Datenschutz ist in der Gesundheitsbranche besonders wichtig. Den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit tinana findet ihr direkt in der Software.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Als Praxisinhaber:in seid ihr verpflichtet, mit jedem Dienstleister, der personenbezogene Daten verarbeitet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
- Navigiert zu Einstellungen → Abo.
- Wechselt zum Tab Auftragsverarbeitung.
- Ihr seht den vollständigen Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO zwischen eurer Praxis & tinana – mit euren Unternehmensdaten als Auftraggeber.
- Lest den Vertrag sorgfältig durch.
- Klickt auf PDF herunterladen & legt das Dokument in eurer Datenschutz-Dokumentation ab.
Damit der Vertrag korrekt ausgefüllt ist, müssen Name & Adresse eures Unternehmens vollständig hinterlegt sein – siehe Praxis anlegen.

Was der Vertrag regelt
Der AVV umfasst unter anderem:
- Gegenstand & Dauer der Verarbeitung
- Art & Zweck der Verarbeitung (u. a. Patientenverwaltung, Terminverwaltung, Behandlungsdokumentation, Rechnungsstellung, Berichte)
- Art der personenbezogenen Daten – einschließlich Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO
- Kategorien betroffener Personen (Patient:innen, Mitarbeitende, überweisende Ärzt:innen)
- Pflichten von Auftragnehmer & Auftraggeber
- Technische & organisatorische Maßnahmen (Anlage 1)
- Unterauftragsverarbeitung
Datensicherheit bei tinana
- Verschlüsselung bei der Übertragung & bei der Speicherung
- Regelmäßige, automatische Backups eurer Daten
- Zugriffskontrolle: Wer in eurer Praxis was sieht, steuert ihr über Benutzerkonten & Rollen
- Nachvollziehbarkeit: Über den Login-Verlauf in den Konto-Einstellungen seht ihr, wann & von welchem Gerät zugegriffen wurde

Datenlöschung
Wenn ihr euer tinana-Konto kündigt, könnt ihr eine vollständige Löschung aller Daten anfordern. Beachtet dabei die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (i. d. R. 10 Jahre für Abrechnungsdaten). Vor der Löschung solltet ihr eure Daten über Datenexport sichern.
💡 Tipp: Ladet den AVV direkt nach der Registrierung herunter & bewahrt ihn in eurer Datenschutz-Dokumentation auf. Bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörde müsst ihr ihn vorlegen können.